#Greenwashing: Neue #ESMA-Richtlinien erfolgreich?
Seit dem 21. Mai 2025 gelten neue Anforderungen der #EUWertpapieraufsicht ESMA: #Investmentfonds, die Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „Impact“ im Namen tragen, sind künftig verpflichtet, bestimmte Unternehmen aus den Bereichen #Kohle, #Öl und #Gas auszuschließen.
Gemeinsam mit #urgewald und #FacingFinance haben wir uns deswegen gefragt: Haben #Fonds mit entsprechenden Begriffen im Namen ihre Namen beibehalten oder geändert?
Wie viele der 4.403 betroffenen Fonds sich umbenannt haben und dadurch weiterhin in die fossile Industrie investieren dürfen, lesen Sie in unserer Analyse → https://www.finanzwende.de/themen/oekologische-finanzwende/auf-die-aufsicht-kommt-es-an/neue-analyse-zeigt-674-esg-fonds-aendern-ihre-namen-und-koennen-dadurch-fossile-investments-weiterfuehren