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#Streikrecht

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Wir können beruhigt sein. Die #Faschisten werden nicht an Arbeitnehmerrechte und #Streikrecht gehen.
Das starten die bürgerlichen Parteien jetzt schon.
Ich hoffe ihr versteht, dass es jetzt ans Eingemachte gehen soll.
Wenn wir das nicht niederschlagen, dann ist die nächste Runde #Polizeistaat und Faschismus eingeläutet, ohne das ein einziger, offizieller Faschist in der Regierung sitzt.
FDP macht ersten Vorstoss. Bauchweh- Grüne und Olaf werden folgen.
No Pasarãn
fr.de/politik/streikrecht-fdp-

www.fr.deNach erbitterten Bahnstreiks: FDP will Streikrecht einschränken – Gewerkschaften empörtEs ist eine verlockende Idee für alle, die sich über Bahnstreiks ärgern: Die FDP im Bundestag will das Streikrecht teils einschränken. Doch es gibt Kritik.

Die #FDP will die Freiheit der Beschäftigten, für ihre Interessen zu einzustehen, beschneiden. Die Einschränkung des Streikrechts in der kritischen Infrastruktur einschränken, würde nahezu die Hälfte aller Beschäftigten mundtot machen. SO NICHT!

Nur wenn den Beschäftigten ihr demokratisches #Grundrecht uneingeschränkt zur Verfügung steht, können sie auf Augenhöhe für ihre Interesse kämpfen.

#DGB #Gewerkschaft #Streikrecht #Streik #Arbeitskampf #Demokratie

de.nachrichten.yahoo.com/keine

Yahoo Nachrichten · Keine Bahnhöfe oder Flughäfen mehr lahmgelegt - FDP will Streikrecht einschränkenPar FOCUS Online

Niemand ist überrascht, dass die #FDP das #Streikrecht (ein Freiheitsrecht!) massiv einschränken will.
Aber festhalten will ich schon:
#Daseinsvorsorge und #Infrastruktur (Bahn!!) wegen Schuldenbremsenfetischismus zu versauen und als einzige Idee zu haben, den Leuten die Rechte zu nehmen, die den Laden am Laufen halten:
billiger geht's nicht.
fdp.de/antrag/verhaeltnismaess

FDPVerhältnismäßigkeit im Streikrecht wahren – Freiheitsrechte unbeteiligter Bürger schützenVerhältnismäßigkeit im Streikrecht wahren – Freiheitsrechte unbeteiligter Bürger schützen Die jüngsten Streiks im Bahn- und Luftverkehr zeigen deutlich: nicht nur die Wirtschaft nimmt enormen Schaden, sondern auch die persönlichen Freiheitsrechte von Millionen unbeteiligter Bürgerinnen und Bürger werden empfindlich eingeschränkt. Ausufernde Streiks gerade bei der Bahn gefährden zudem das Vertrauen in das öffentliche Verkehrssystem und damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Klima- und Verkehrswende. Zu dieser Entwicklung haben verschiedene Faktoren beigetragen. Dazu gehören der allgemeine Arbeitskräftemangel, die Konkurrenz von Einzelgewerkschaften und das Fehlen eines kodifizierten Arbeitskampfrechts. Auch Grundrechte wie das Streikrecht gelten nicht absolut. Je intensiver unbeteiligte Dritte durch einen Arbeitskampf in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte betroffen sind, desto deutlicher verschiebt sich die Rechtfertigungslast. Der Gesetzgeber ist in diesem Fall aufgerufen, seinem Schutzauftrag für die Freiheitsrechte Dritter nachzukommen. Die FDP fordert daher eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts im Verkehrssektor und der kommunalen Daseinsvorsorge. Denn in diesem Bereich erleiden unbeteiligte Dritte weit größere Nachteile als die bestreikten Unternehmen. Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss wieder Geltung verschafft werden. Einerseits muss das Streikrecht der Gewerkschaften als wirksames Arbeitskampfmittel gewahrt bleiben, andererseits aber die Belastung der Bürgerinnen und Bürger verringert werden. Streiks sollten künftig nicht das erste, sondern das letzte Mittel in einer Auseinandersetzung sein. Die Reform des Arbeitskampfrechts im Eisenbahn- und Luftverkehr (einschließlich der Infrastruktur) und in bestimmten Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge (insbesondere ÖPNV, Versorgung mit Energie und Wasser) soll folgende Eckpunkte enthalten: Ankündigung: Arbeitskampfmaßnahmen sollen nur zulässig sein, wenn diese mindestens eine Woche vor Beginn des Streiks mit voraussichtlicher Dauer der Maßnahme angekündigt werden. Verhältnismäßigkeit: Warnstreiks vor dem endgültigen Scheitern der Tarifverhandlungen sollen zwei Kalendertage pro Monat nicht überschreiten dürfen. Schlichtungsverfahren: Im Falle des Scheiterns der Tarifvertragsverhandlungen sollen vor der Ausrufung eines Arbeitskampfes die Tarifparteien verpflichtet werden, ein Schlichtungsverfahren mit zwei neutralen Vermittlern (Benennung pro Partei) zu durchlaufen. Sicherung der Grundversorgung: Auch während eines Arbeitskampfs dürfen Grundversorgung und Notfallvorsorge nicht gefährdet werden. Begründung:Erfolgt mündlich.

Die #FDP mal wieder am Limit. In einem Papier, das Table Media vorliegt, fordert deren Bundestagsfraktion eine deutliche Einschränkung des Streikrechts. 72 Stunden Vorankündigungsfrist, 50% Notbetrieb, Schlichtungsvereinbarung etc. - so sieht der neoliberale Traum aus.

Wer bereit ist, dieses #Grundrecht zu fleddern, will die Beschäftigten mundtot machen und ihre Ansprüche abgebügeln. So nicht. Das #Streikrecht ist nicht verhandelbar!

Mehr dazu auch: niedersachsen.dgb.de/-/8At

Leute streikt was das Zeug hält!
Freiwillig werden die Unternehmer auch nicht einen Cent rausrücken. Alles was wir an sozialen Sicherungssystemen heute haben wurde mit 'harten Bandagen' erkämpft.
Wir haben lang genug ängstlich um unseren Arbeitsplatz zitternd jeden kleinen und großen Einschnitt hingenommen.
Die ewige Laier 'Die deutsche Wirtschaft muss wieder wettbewerbsfähig werden' als Mantra in unseren Köpfen muss verschwinden
#Verdi
#gdl
#Gewerkschaft
#streikrecht

tagesschau.de/wirtschaft/inter

tagesschau.de · Ver.di-Chef Werneke gegen Änderungen beim StreikrechtPar Jim-Bob Nickschas

Der Richter a.D. und die „Entsorgung“ des Streikrechts

Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das #Streikrecht angesichts der #Streiks bei der Deutschen #Bahn und anderswo.

In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)

Artikel 9 des #Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. #Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht #Gewerkschaften zu gründen.

Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der #Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.

Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene #Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der #Versammlungsfreiheit, der #Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän – das Volk – direkt zu Wort melden kann.

Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung – die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der #Verfassung, war:

Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum #Oberlandesgericht #Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im #Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen #Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.

Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.

Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter #Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:

Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des #RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des #BND und des Landesamts für #Verfassungsschutz in der #Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.

(...)

trueten.de/archives/13157-Der-

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